Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der von der Festnetz App GmbH betriebenen Plattform „Festnetz“, bestehend aus der Website und der mobilen Anwendung (nachfolgend gemeinsam die „Plattform“). Die AGB gliedern sich in drei Abschnitte:Abschnitt A enthält für alle Nutzer geltende allgemeine Bestimmungen, Abschnitt B gilt ergänzend für Endnutzer (Ticketkäufer) und Abschnitt C gilt ergänzend für Veranstalter. Die Schlussbestimmungen gelten für alle Nutzer.
Abschnitt A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Anbieter und Betreiber der Plattform ist die Festnetz App GmbH, Denkendorfstraße 25, 88471 Laupheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 751909, vertreten durch den Geschäftsführer Julius Happersberger, E-Mail: info@festnetzapp.com (nachfolgend „Festnetz“, „wir“ oder „Betreiber“).
(2) Diese AGB gelten für die gesamte Nutzung der Plattform durch registrierte und nicht registrierte Nutzer. „Endnutzer“ sind Verbraucher oder Unternehmer, die über die Plattform Veranstaltungen entdecken und Tickets erwerben. „Veranstalter“ sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die über die Plattform Veranstaltungen einstellen und Tickets verkaufen.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Festnetz ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzungshandlung bzw. Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Rolle der Plattform als Vermittler
(1) Festnetz betreibt eine Plattform zur Entdeckung von Veranstaltungen. Endnutzer können Veranstaltungen durchsuchen, speichern, bewerten und – soweit angeboten – Tickets erwerben. Veranstalter können Veranstaltungen einstellen, verwalten, bewerben und Tickets zum Verkauf anbieten.
(2) Festnetz tritt ausschließlich als Vermittler auf.Bei einem Ticketkauf kommt der Kaufvertrag über das Ticket bzw. der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Endnutzer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Festnetz wird zu keinem Zeitpunkt selbst Vertragspartner des Veranstaltungs- oder Ticketvertrages und schuldet weder die Durchführung der Veranstaltung noch die mit dem Ticket verbundenen Leistungen.
(3) Für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Veranstaltern eingestellten Angaben (insbesondere Beschreibung, Ort, Zeit, Preise und Ticketbedingungen) ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Festnetz macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
(4) Die Nutzung der Plattform zur Entdeckung von Veranstaltungen ist für Endnutzer grundsätzlich kostenfrei. Etwaige Gebühren im Verhältnis zum Veranstalter richten sich nach Abschnitt C.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Für die Nutzung bestimmter Funktionen (insbesondere Ticketkauf, Bewertungen und Veranstalterfunktionen) ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die Authentifizierungsdienste unseres Dienstleisters (Supabase), z. B. per E-Mail-Adresse und Passwort oder über „Sign in with Apple“.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Registrierung ist nur natürlichen Personen mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit gestattet; für Veranstalter handeln vertretungsbefugte Personen.
(3) Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für Handlungen, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, ist Festnetz unverzüglich zu informieren.
(4) Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Nutzerkontos. Festnetz ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Festnetz bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese jedoch nicht. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
(2) Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsgründe oder durch von Festnetz nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Dienstleistern wie Cloudflare, Supabase oder Stripe) eingeschränkt sein. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, rechtzeitig angekündigt.
§ 5 Pflichten der Nutzer und untersagte Nutzung
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:
- das Einstellen rechtswidriger, irreführender, beleidigender, diskriminierender, jugendgefährdender oder rechteverletzender Inhalte;
- das Einstellen von Veranstaltungen oder Angeboten, die nicht existieren oder nicht durchgeführt werden können (Scheinangebote);
- die Umgehung, Beeinträchtigung oder Überlastung von Sicherheits- oder Schutzmechanismen der Plattform (einschließlich der Cloudflare-Schutz- und Bot-Erkennungsmaßnahmen);
- der Einsatz automatisierter Verfahren (z. B. Scraping, Bots) ohne vorherige schriftliche Zustimmung;
- jede betrügerische Nutzung, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungen, Rückbuchungen (Chargebacks) oder Identitätsangaben.
(2) Bei Verstößen gegen diese AGB ist Festnetz berechtigt, Inhalte zu entfernen, Veranstaltungen zu pausieren oder zu entfernen, Funktionen zu beschränken sowie das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu schließen. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Inhalte, Rechte und Meldeverfahren
(1) Der Nutzer räumt Festnetz an den von ihm eingestellten Inhalten (z. B. Veranstaltungsbeschreibungen, Bilder, Bewertungen) das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte im Rahmen des Betriebs und der Bewerbung der Plattform zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Der Nutzer sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Nutzer können rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte über die dafür vorgesehene Meldefunktion melden. Festnetz prüft eingehende Meldungen und ergreift, sofern erforderlich, angemessene Maßnahmen.
§ 7 Haftung des Betreibers
(1) Für die Verfügbarkeit und den technischen Betrieb der Plattform haftet Festnetz – vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze – nur beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Festnetz haftet nicht für die Durchführung, Qualität oder den Ausfall von Veranstaltungen sowie nicht für Handlungen, Angaben oder Inhalte der Veranstalter oder anderer Nutzer. Insoweit ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter Anspruchsgegner der Endnutzer.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung des Nutzungsverhältnisses
(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist löschen.
(2) Festnetz kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Festnetz insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB vor.
(3) Bereits abgeschlossene Ticketkäufe sowie offene Zahlungs-, Auszahlungs-, Erstattungs- und Freistellungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 9 Änderungen dieser AGB
Festnetz behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Erweiterung des Leistungsangebots). Über Änderungen wird der Nutzer in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder Hinweis in der Plattform) informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten angemessenen Frist und nutzt er die Plattform weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Abschnitt B – Besondere Bestimmungen für Endnutzer (Ticketkäufer)
§ 10 Zustandekommen des Ticketvertrags
(1) Die Darstellung von Veranstaltungen und Tickets auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an den Endnutzer, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs und der Auslösung der Zahlung gibt der Endnutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab. Der Vertrag über das Ticket kommt mit dem jeweiligen Veranstalter zustande, sobald die Zahlung erfolgreich verarbeitet und das Ticket bzw. eine Bestätigung bereitgestellt wurde. Festnetz vermittelt diesen Vertrag lediglich und wickelt die Zahlung technisch über den Zahlungsdienstleister Stripe ab.
(3) Für bestimmte Veranstaltungen kann der Ticketverkauf über externe Ticketanbieter erfolgen. In diesem Fall wird der Endnutzer auf die Seite des externen Anbieters weitergeleitet; es gelten dann ausschließlich dessen Bedingungen.
§ 11 Preise und Zahlungsabwicklung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Die Preise werden vom jeweiligen Veranstalter festgelegt und enthalten – im Verhältnis zum Endnutzer – die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. und verbundene Unternehmen). Festnetz nutzt das Verfahren „Destination Charges“ im Rahmen von Stripe Connect. Der Endnutzer entrichtet den Kaufpreis über die von Stripe bereitgestellten Zahlungsmittel. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(3) Die Zahlung wird zunächst technisch über die Plattform (als Kontoinhaber der Zahlungsabwicklung) verarbeitet; der Nettoerlös wird nach Maßgabe von Abschnitt C an den Veranstalter ausgekehrt.
§ 12 Kein Widerrufsrecht bei terminierten Veranstaltungen
(1) Der Erwerb von Tickets für Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum stattfinden, unterfällt der Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Für solche Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
(2) Mit Abschluss des Kaufs erklärt sich der Endnutzer damit einverstanden, dass ein Widerruf nach den vorstehenden Grundsätzen ausgeschlossen ist. Gesetzliche Ansprüche bei Absage der Veranstaltung oder gesetzlich zwingende Erstattungsansprüche bleiben hiervon unberührt (siehe § 14).
§ 13 Tickets und Einlass
(1) Erworbene Tickets werden dem Endnutzer digital – regelmäßig in Form eines QR-Codes – im Nutzerkonto bereitgestellt. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt durch Vorlage und Einlösung dieses Tickets beim Veranstalter.
(2) Der Endnutzer ist verpflichtet, den QR-Code bzw. die Ticketdaten vertraulich zu behandeln. Für die Durchführung des Einlasses, die Gültigkeit des Tickets vor Ort sowie etwaige Einlassbedingungen ist der Veranstalter verantwortlich.
§ 14 Erstattungen (Kulanz und gesetzliche Ansprüche), Absage
(1) Reguläre Erstattungswünsche von Endnutzern (etwa bei bloßer Verhinderung oder Meinungsänderung) sind rein freiwillig und erfolgen ausschließlich auf Kulanzbasis. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht. Ob eine Kulanzerstattung gewährt wird, liegt im billigen Ermessen von Festnetz und/oder des Veranstalters und kann von den Umständen des Einzelfalls (z. B. Nachfrage, Weiterverkaufbarkeit, Vorlaufzeit) abhängen. EineErstattung ist ausdrücklich nicht garantiert, sofern die Veranstaltung nicht abgesagt wird oder kein gesetzlich zwingender Erstattungsanspruch besteht.
(2) Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagtoder besteht ein gesetzlich zwingender Erstattungsanspruch, wird der entrichtete Ticketpreis erstattet. Schuldner des Erstattungsanspruchs ist der Veranstalter; Festnetz wickelt die Erstattung als Vermittler technisch über Stripe ab.
(3) Gewährt Festnetz eine Erstattung (Kulanz oder gesetzlich)vor Ablauf der 48-Stunden-Auszahlungsfrist gemäß § 19, so wird der entsprechende Betrag nicht an den Veranstalter ausgezahlt, sondern zur Rückerstattung an den Endnutzer verwendet. Erfolgt die Erstattung nach Auszahlung an den Veranstalter, gelten die Regelungen zu Regress und Freistellung in § 21.
§ 15 Verantwortlichkeit des Veranstalters gegenüber Endnutzern
Für die Durchführung der Veranstaltung, die Erbringung der versprochenen Leistungen, Gewährleistung, Schadensersatz sowie sämtliche Ansprüche aus dem Ticket- bzw. Veranstaltungsvertrag ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Festnetz haftet insoweit nicht (vgl. § 2 und § 7 Abs. 3).
Abschnitt C – Besondere Bestimmungen für Veranstalter (B2B)
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich gegenüber Veranstaltern als Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherschützende Vorschriften finden auf das Verhältnis zwischen Festnetz und Veranstaltern keine Anwendung.
§ 16 Veranstalterkonto, Verifizierung und Stripe Express (KYC)
(1) Zur Nutzung der Verkaufs- und Auszahlungsfunktionen muss der Veranstalter ein verbundenes Zahlungskonto über Stripe Connect Express einrichten. Das Onboarding, die Identitäts- und Legitimationsprüfung (Know-Your-Customer, „KYC“) sowie die Verwaltung der Auszahlungsdaten erfolgen über das von Stripe bereitgestellte Express-Dashboard.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die von Stripe angeforderten Angaben und Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen und aktuell zu halten. Verkauf und Auszahlung setzen voraus, dass Stripe die erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen und das Konto freigeschaltet hat (Status „aktiv“). Festnetz hat auf Entscheidungen von Stripe im Rahmen der KYC-Prüfung keinen Einfluss.
(3) Es gelten ergänzend die jeweils anwendbaren Bedingungen von Stripe (insbesondere das Stripe Connected Account Agreement). Der Veranstalter ist für die Einhaltung dieser Bedingungen selbst verantwortlich.
§ 17 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Veranstaltungen tatsächlich stattfinden, die Angaben (insbesondere Ort, Zeit, Preise, Ticketkontingente und -bedingungen) zutreffend sind und die Veranstaltung in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben durchgeführt wird.
(2) Der Veranstalter ist gegenüber den Endnutzern für die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung des Ticket- und Veranstaltungsvertrages verantwortlich, einschließlich der Erfüllung etwaiger gesetzlicher Informations-, Steuer- und Nachweispflichten.
(3) Der Veranstalter sichert zu, über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Nutzungs-, Marken- und Urheberrechte) an den von ihm eingestellten Inhalten zu verfügen.
§ 18 Zahlungsabwicklung, Destination Charges und Plattformgebühr
(1) Die Zahlungen der Endnutzer werden im Wege derDestination Charges über das Plattformkonto von Festnetz bei Stripe verarbeitet. Festnetz konfiguriert die finanzielle Abwicklung und behält von jedem Verkauf eine Plattformgebühr (Application Fee) in der jeweils vereinbarten bzw. in der Plattform ausgewiesenen Höhe ein. Der verbleibende Nettoerlös steht dem Veranstalter zu.
(2) Die von Stripe für die Zahlungsabwicklung erhobenenGrundgebühren trägt Festnetz als Plattform (Konfiguration fees: application). Ebenso trägt Festnetz im Verhältnis zu Stripe zunächst das primäre finanzielle Ausfall- und Rückbuchungsrisiko (Konfiguration losses: application). Diese Kostentragung im Außenverhältnis zu Stripe lässt die Regress- und Freistellungsansprüche gegen den Veranstalter im Innenverhältnis nach § 21 unberührt.
§ 19 Auszahlung, 48-Stunden-Haltefrist und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Ticketerlöse abzüglich der Plattformgebühr werden dem Veranstalter nicht sofort ausgezahlt. Die Auszahlung auf das Bankkonto des Veranstalters erfolgt grundsätzlich erst48 Stunden nach dem erfolgreichen Ende der jeweiligen Veranstaltung.
(2) Diese Haltefrist ist ein Instrument des Risikomanagements. Sie dient dazu, Erstattungen, Rückbuchungen, Beschwerden und Missbrauchs- oder Betrugsfälle abzusichern und stellt ein vertraglichesZurückbehaltungsrecht von Festnetz dar. Bis zum Ablauf der Haltefrist besteht kein durchsetzbarer Auszahlungsanspruch des Veranstalters.
(3) Festnetz ist berechtigt, die Haltefrist angemessen zuverlängern und die Auszahlung ganz oder teilweise zurückzuhalten, solange begründete Anhaltspunkte für Risiken bestehen, insbesondere bei aktiven Nutzerbeschwerden zu einer Veranstaltung, bei offenen Erstattungs- oder Rückbuchungsverfahren oder bei Verdacht auf betrügerisches oder vertragswidriges Verhalten. Festnetz wird den Veranstalter über eine solche Maßnahme informieren.
§ 20 Erstattungen und Auswirkungen auf die Auszahlung
(1) Wird eine Erstattung an einen Endnutzer vor Ablauf der Haltefrist gewährt (Kulanz, Absage oder gesetzlicher Anspruch), so wird der betreffende Betrag von dem an den Veranstalter auszuzahlenden Erlös in Abzug gebracht bzw. nicht ausgezahlt.
(2) Über die Gewährung von Kulanzerstattungen entscheidet Festnetz nach billigem Ermessen; der Veranstalter erklärt sein Einverständnis mit entsprechenden Verrechnungen innerhalb der Haltefrist. Erstattungen, Rückbuchungen oder sonstige Belastungen, die nacherfolgter Auszahlung anfallen, richten sich nach § 21.
§ 21 Regress und Freistellung (Rückgriff bei Ausfällen und Rückbuchungen)
(1) Da Festnetz im Außenverhältnis zu Stripe die Zahlungsausfälle wirtschaftlich trägt (losses: application), gilt im Innenverhältnis zum Veranstalter der folgendeRückgriffs- und Freistellungsmechanismus.
(2) Sagt ein Veranstalter eine Veranstaltung ab, erbringt er die geschuldete Leistung nicht oder schlecht oder verursacht er Rückbuchungen, Zahlungsstreitigkeiten (Disputes/Chargebacks) oder sonstige Belastungen – insbesondere solche, die nach Ablauf der 48-Stunden-Auszahlungsfrist anfallen –, so ist der Veranstalter verpflichtet, Festnetz vollumfänglich freizustellen und sämtliche hierdurch entstehenden Beträge zu erstatten. Hierzu gehören insbesondere:
- an Endnutzer zu leistende oder geleistete Rückerstattungen;
- Rückbuchungs- und Chargeback-Beträge sowie die von Stripe erhobenen Rückbuchungs- und Bearbeitungsgebühren;
- bereits an den Veranstalter ausgekehrte Beträge, die aufgrund von Rückbuchungen oder Erstattungen zurückzugewähren sind;
- entgangene bzw. zurückzuerstattende Plattformgebühren (Application Fees);
- externe Bußgelder, Vertragsstrafen, Netzwerkgebühren der Kartenorganisationen sowie angemessene Kosten der Rechtsverfolgung.
(3) Festnetz ist berechtigt, entsprechende Forderungen mit noch nicht ausgezahlten Erlösen des Veranstalters zu verrechnenbzw. diese Erlöse einzubehalten. Reichen einbehaltene Erlöse nicht aus, ist der Veranstalter zur unmittelbaren Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet.
(4) Die vorstehende Freistellung umfasst auch Ansprüche Dritter (insbesondere von Endnutzern und Behörden), die aus der Nichtdurchführung oder Schlechtleistung der Veranstaltung oder aus rechtswidrigen Inhalten des Veranstalters gegen Festnetz geltend gemacht werden.
§ 22 Gewährleistung und Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet Festnetz für alle Schäden, die aus der Verletzung seiner Pflichten nach diesen AGB, aus unrichtigen Angaben oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Veranstalters besteht insoweit nicht.
§ 23 Laufzeit und Kündigung des Veranstalterverhältnisses
(1) Das Veranstalterverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Offene Auszahlungs-, Erstattungs-, Rückbuchungs-, Regress- und Freistellungsansprüche sowie bereits verkaufte, aber noch nicht durchgeführte Veranstaltungen bleiben von einer Kündigung unberührt und sind vollständig abzuwickeln.
Schlussbestimmungen
§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
Festnetz ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Festnetz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 26 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.